Auf Grund eines Updates bitten wir Sie, ab sofort Ihre Wertpapierbestände/
Vermögensverwaltung über den Login Depotstand und Ihre
Versicherungspolicen (z.B. von Mediolanum International Life) über den
Login Versicherungsstand abzufragen. Fragen an: CorCenter@corfactum.de
CorFactum hält Sie auf dem Laufenden und berichtet hier regelmäßig über wichtige Ereignisse an den Kapitalmärkten.
CorFactum Dialog Februar 2024
Podiumsdiskussion auf der art KARLSRUHE 2024
IST MEIN GELD AUF DER BANK NOCH SICHER?
Für Banken innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten hohe Sicherheitsstandards. Diese sind wie folgt:
SPAREINLAGEN
Innerhalb der EU sind Girokonto- und Tagesgeldkonto-Guthaben sowie Verrechnungskonten, die zu einem Wertpapierdepot gehören, vor einem Zahlungsausfall geschützt. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestsumme liegt bei 100.000 Euro pro Kunde. Bei vielen Banken kann sogar ein höherer Betrag abgesichert werden. Die Sicherungsgrenzen Ihrer Bank finden Sie hier: https://einlagensicherungsfonds.de/ueber-den-einlagensicherungsfonds/mitwirkende-institute/
FAZIT: Im Falle einer Bankenpleite wäre Ihr Guthaben in der Höhe abgesichert, welche durch die Einlagensicherung geschützt ist.
WERTPAPIERDEPOTS
Der Gesetzgeber hat hier ebenfalls Regelungen getroffen, um Kunden zu schützen. Die Wertpapiere sind Ihr Eigentum und nicht das der Bank. Das bedeutet, dass Ihre Depotbank lediglich treuhänderisch tätig ist. Sie können jederzeit Ihre Wertpapiere zu einer anderen Bank übertragen oder einen Wertpapierverkauf veranlassen. Die Sicherheit des angelegten Vermögens garantiert das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Nach diesem Gesetz unterliegen Kapitalanlagegesellschaften (KAG) genauso wie Banken der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
FAZIT: Im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer KAG bleibt damit das komplette Fondsvermögen für den Anleger erhalten (Sondervermögen außerhalb der Bilanz der verwaltenden Gesellschaft).
Weitere Informationen finden Sie hier: https://bankenverband.de/blog/krisenzeiten-optimal-geschutzt/
Wir empfehlen Ihnen, die Einlagen-Sicherungssumme Ihrer Bank zu prüfen. Ebenso empfiehlt es sich, zu überprüfen, ob beispielsweise Tagesgeldkonten tatsächlich dem Schutz der Europäischen Einlagensicherung unterliegen. Darüber hinaus sollte nicht benötigte Liquidität nicht auf Konten verbleiben; es gibt dort in der Regel keine Guthabenverzinsung und es wird ggf. mit einem sog. „Strafzins“ (Verwahrentgelt) belegt.
WAS IST EIGENTLICH DER DIGITALE EURO?
Hierbei handelt es sich um ein Projekt der Europäischen Zentralbank (EZB).
Privatpersonen und Unternehmen könnten im Falle einer erfolgreichen Einführung den digitalen Euro als weiteres Zahlungsmittel verwenden. Er würde als Geld in elektronischer Form von der EZB bzw. den Zentralbanken des
Euroraums ausgegeben und soll Bargeld nicht ersetzen, sondern ergänzen
sowie das Bezahlen im Euro-Raum einfacher machen.
Derzeit prüfen die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums, welche Vorteile und Risiken der digitale Euro hätte. Als Vorteil sieht die EZB, dass es sich beim digitalen Euro um ein sicheres Zentralbankgeld handelt, welches mit den Anbietern privater Zahlungsdienste kompatibel sein soll. Zu den sogenannten Krypto-Assets würde ein digitaler Euro nicht zählen; er würde von der EZB geschützt und reguliert werden. Ferner hätte der digitale Euro starken Symbolcharakter für den digitalen Fortschritt in Europa.
Weitere Informationen zum digitalen Euro finden Sie auf der folgenden Internetseite der Europäischen Zentralbank (EZB).
Quelle: https://www.ecb.europa.eu/paym/digital_euro/html/index.de.html
SOLLTE ICH MEIN GELD UNTERS KOPFKISSEN LEGEN?
Bestimmt haben Sie diese häufig nicht so ganz scherzhaft gemeinte Frage
im Bekannten- und Freundeskreis schon einmal gehört. Viele fragen sich,
was z.B. im Falle einer Bankenpleite mit ihrem Geld passieren würde.
Glücklicherweise gibt es hierfür gesetzliche Regelungen, welche Bankkunden schützen.
SPAREINLAGEN
Girokonto- und Tagesgeldkonto-Guthaben sowie Verrechnungskonten, die zu einem Wertpapierdepot gehören, sind in der EU vor einem Zahlungsausfall geschützt.
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindest-Summe liegt bei 100.000 Euro pro
Kunde. Bei vielen Banken kann sogar ein höherer Betrag abgesichert werden. Die
Sicherungsgrenzen Ihrer Bank finden Sie hier:
https://einlagensicherungsfonds.de/ueber-den-einlagensicherungsfonds/mitwirkende-institute/
FAZIT
Sie würden im Falle einer Bankenpleite die Summe zurück erhalten,
welche durch die Einlagensicherung geschützt ist.
WERTPAPIERDEPOTS
Der Gesetzgeber hat hier ebenfalls Regelungen getroffen, um den Kunden zu schützen.
Die Wertpapiere sind Ihr Eigentum und nicht das der Bank. Das bedeutet, dass Ihre
Depotbank lediglich treuhänderisch tätig ist. Sie können jederzeit Ihre Wertpapiere
zu einer anderen Bank übertragen oder einen Wertpapierverkauf veranlassen.
Die Sicherheit des angelegten Vermögens garantiert das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Nach diesem Gesetz unterliegen Kapitalanlagegesellschaften (KAG)
genauso wie Banken der Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin).
FAZIT:
Im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer KAG bleibt damit das Fondsvermögen für
den Anleger erhalten (Sondervermögen außerhalb der Bilanz der verwaltenden Gesellschaft).
Wir empfehlen Ihnen, die Einlagen-Sicherungssumme Ihrer Bank zu prüfen.
Darüber hinaus sollte nicht benötigte Liquidität nicht auf Konten verbleiben;
es gibt dort in der Regel keine Guthabenverzinsung und es wird sogar mit einem
sog. „Strafzins“ (Verwahrentgelt) belegt.
CorLine-Kundentelefon: +49 711-209 075 0 E-Mail: corline@corfactum.de
Weitere Informationen finden Sie hier: https://bankenverband.de/blog/krisenzeiten-optimal-geschutzt/
Regelmäßig versenden wir aktuelle Informationen zum Kapitalmarkt und aus der Welt der Finanzen an unsere Kunden.
Falls auch Sie Neuigkeiten regelmäßig per E-Mail erhalten möchten, senden Sie uns bitte eine Nachricht. Wir freuen uns über Ihr Interesse.